Grundlagen der "Rechtlichen Betreuung"

Kann ein Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht regeln, so bekommt er einen Betreuer zur Seite gestellt. Er ist dessen gesetzlicher Vertreter.

Die Entmüdigung ist mit dem Betreuungsrecht abgeschafft, denn die betreute Person ist weiterhin grundsätzlich geschäftsfähig.

In der Regel übernehmen Angehörige diese Aufgabe und werden vom Amtsgericht hierfür bestellt (beauftragt).

Setzen Sie einen AKZÉNT. Werden Sie BetreuerIn!

Sind keine geeigneten Angehörigen vorhanden, so suchen die Betreuungsvereine Menschen aus der Nachbarschaft für diesen persönlichen Dienst:

  • Möchten Sie eine Aufgabe, bei der Sie sich individuell für das Wohl eines konkreten Menschen einsetzen?
  • Haben Sie ca. 1-2 Stunden Zeit pro Monat, die Sie ganz nach Ihren Wünschen einteilen können?
  • Haben Sie Durchsetzungsvermögen, suchen Sie Kontakt zu anderen Menschen, sind Sie für neue Erfahrungen offen?
  • Haben Sie Interesse mit anderen ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen aus unterschiedlichen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten?

Die tägliche Pflege ist nicht Aufgabe der Betreuung, wohl aber u.U. diese Pflege zu organisieren.

Wir lassen Sie nicht alleine!
Unsere hauptamtlichen Profis (Sozialarbeiter / Sozialpädagogen) beraten Sie kompetent in allen Fragen der Rechtlichen Betreuung.
Wie werde ich BetreuerIn?
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