| Grundlagen der "Rechtlichen Betreuung" | |||
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Kann ein Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht regeln, so bekommt er einen Betreuer zur Seite gestellt. Er ist dessen gesetzlicher Vertreter. Die Entmüdigung ist mit dem Betreuungsrecht abgeschafft, denn die betreute Person ist weiterhin grundsätzlich geschäftsfähig. In der Regel übernehmen Angehörige diese Aufgabe und werden vom Amtsgericht hierfür bestellt (beauftragt). |
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| Setzen Sie
einen AKZÉNT. |
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Sind keine geeigneten Angehörigen vorhanden, so suchen die Betreuungsvereine Menschen aus der Nachbarschaft für diesen persönlichen Dienst:
Die tägliche Pflege ist nicht Aufgabe der Betreuung, wohl aber u.U. diese Pflege zu organisieren. |
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| Wir lassen Sie nicht alleine! | |||
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Unsere hauptamtlichen Profis (Sozialarbeiter / Sozialpädagogen) beraten Sie kompetent in allen Fragen der Rechtlichen Betreuung. | ||
| Wie werde ich BetreuerIn? | |||
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