| Grundlagen der "Rechtlichen Betreuung" (1) | ||||||
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Kann ein Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht regeln, so bekommt er einen Betreuer zur Seite gestellt. (s. Gesetzestexte, § 1896 BGB) Der Betreuer ist der
Die Entmündigung ist mit dem Betreuungsrecht von 1992 abgeschafft! |
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